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AG Borken, 02.06.2004 - 15 C 146/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit Ansprüche im Zusammenhang mit einem Pferdekauf; Arglistige Täuschung über die Sehschwäche eines Pferdes als unbehebbarer Mangel; Kenntnis des Verkäufers vom Mangel aufgrund des auffälligen Verhaltens des Pferdes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00
Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln
Auszug aus AG Borken, 02.06.2004 - 15 C 146/03
Eine vorsätzliche arglistige Täuschung bei Kaufabschluss begeht, wer den Mangel der Kaufsache kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 2001, 2326).